Illustration: Eine Frau und ein Mann sitzen am Küchentisch und vergleichen zwei Versicherungsunterlagen, sie zeigt mit einem Stift auf eine Zeile.
Zwei Angebote nebeneinander: Die Unterschiede stehen in den Ausschlüssen, nicht in der Überschrift.

Einfache und erweiterte Privathaftpflicht

Für die Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsverband VVO unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht, die AHVB und EHVB 2005 in der Version 2012. Sie beschreiben für Privatpersonen zwei Varianten: die Privathaftpflicht und die erweiterte Privathaftpflicht. Beide decken dieselben Alltagsrisiken, vom Radfahren über den Sport bis zur Katze. Der Unterschied steckt in vier Punkten.

PunktPrivathaftpflichtErweiterte Privathaftpflicht
GeltungsbereichEuropa und außereuropäische Mittelmeerstaaten; Ansprüche nach dem Recht der USA, Kanadas oder Australiens ausgeschlossenganze Welt; Ansprüche nach dem Recht der USA, Kanadas oder Australiens gedeckt, wenn der Schaden dort passiert ist
Angehörigekeine Deckung für Schäden an Ehe- oder Lebenspartnern, Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern und an Geschwistern im Haushaltausgeschlossen sind nur Ansprüche der mitversicherten Partnerin oder des Partners und der mitversicherten Kinder
Gemietete RäumeausgeschlossenRäume samt Inventar gedeckt, wenn die Miete höchstens einen Monat dauert, etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung
Tätigkeitsschädenausgeschlossen: Schäden an fremden Sachen, die beim Benützen, Befördern oder Bearbeiten entstehengedeckt, außer an geliehenen, gemieteten, aus Gefälligkeit überlassenen oder verwahrten Sachen und an Sachen, die Sie bearbeiten, etwa reparieren

Quelle: VVO, EHVB 2005 in der Version 2012, Abschnitt B Ziffer 16 und 17, mit Artikel 3 und 7 der AHVB. In beiden Varianten gleich: Kinder bis 25 ohne eigenen Haushalt und Einkommen sind mitversichert, Hunde nicht, der Verlust von Sachen nur mit besonderer Vereinbarung.

Die Arbeiterkammer rät in ihrer Broschüre zur Haushaltsversicherung, immer die erweiterte Variante zu wählen, die Ersparnis bei der einfachen sei vernachlässigbar. Im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich vom November 2025 ging die Vorgabe noch darüber hinaus: weltweite Deckung, kein Verwandtenausschluss, Mietsach- und Tätigkeitsschäden mitversichert. Alle 14 Haushaltsversicherungen konnten das bieten, zu Jahresprämien zwischen 154,94 und 295,40 Euro samt Hausrat.

Ein Ausnahmefall bleibt die eigene Mietwohnung. Nach dem Muster ist sie auch in der erweiterten Variante nicht gedeckt, weil die Miete länger als einen Monat dauert. Ob ein Tarif Schäden an der dauerhaft gemieteten Wohnung einschließt, müssen Sie eigens prüfen. Im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich gehörte das als Mitversicherung von Mietsachschäden zur Vorgabe.

Versicherungssumme: viel Schutz für wenig Aufpreis

Die Versicherungssumme ist eine Pauschalsumme. Sie gilt für Personen-, Sach- und Folgeschäden eines Versicherungsfalls zusammen, auch wenn mehrere Mitversicherte haften. Auf sie angerechnet werden nach den Musterbedingungen auch die Kosten für Gericht, Anwälte und Gutachten, mit denen der Versicherer eine Forderung prüft oder abwehrt, und die Kosten einer Strafverteidigung, die er anordnet.

Zwei Details stehen im Kleingedruckten. Pro Versicherungsjahr zahlt der Versicherer höchstens ein Vielfaches der Summe, die Zahl steht im Vertrag. Und mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein einziger Versicherungsfall, als Serienschaden, für den die Summe nur einmal zur Verfügung steht.

Die Arbeiterkammer nennt 1,5 Millionen Euro als Untergrenze und weist darauf hin, dass 5 oder 10 Millionen Euro nur eine verhältnismäßig geringe Mehrprämie kosten. Am Preis sollte eine höhere Summe also selten scheitern.

Wer im Tarif mitversichert ist

Nach dem Muster sind neben Ihnen versichert: die Ehe- oder Lebenspartnerin oder der Partner im gemeinsamen Haushalt, minderjährige Kinder, auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, und volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, solange sie keinen eigenen Haushalt und kein regelmäßiges Einkommen haben. Dazu Personen, die bei Ihnen im Haushalt arbeiten, auch aus Gefälligkeit.

In den Tarifen liegt die Altersgrenze für Kinder laut Arbeiterkammer meist zwischen 24 und 27 Jahren. Ferialjobs, Studentenjobs und geringfügige Beschäftigungen zählen dabei nicht als Einkommen, es kommt darauf an, ob sich das Kind selbst erhalten kann.

Nicht mitversichert sind Eltern, die bei Ihnen wohnen, und die Mitbewohner einer Wohngemeinschaft. Sie brauchen eine eigene Deckung, die sich auch als Zusatzbaustein zur Haushaltsversicherung abschließen lässt. Weil die Bedingungen nur von Ehegatten und Lebensgefährten sprechen, rät die Arbeiterkammer, mitzuversichernde Personen im Zweifel namentlich als Versicherungsnehmer in die Polizze aufnehmen zu lassen.

Grenzen, die fast jeder Tarif zieht

Vorsatz deckt keine Haftpflichtversicherung, das folgt aus § 152 VersVG. Die Bedingungen stellen dem gleich, wenn jemand den Schaden mit Wahrscheinlichkeit erwarten musste und in Kauf nahm. Grobe Fahrlässigkeit schließen dagegen weder das Gesetz noch die Musterbedingungen aus, anders als in der Sachversicherung für den Hausrat.

Versichert sind außerdem nur die Gefahren des täglichen Lebens, und die legt die Rechtsprechung laut Arbeiterkammer streng aus. Ein Streich in betrunkenem Zustand kann leicht darüber hinausgehen, etwa wenn jemand einen Papiercontainer neben einer Lagerhalle anzündet und die Halle abbrennt. Bei einem Raufhandel verneinen die Gerichte die Gefahr des täglichen Lebens immer.

Daneben nehmen die Musterbedingungen aus:

  • Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit,
  • Schäden mit Fahrzeugen, die ein Kennzeichen brauchen,
  • Schäden mit Luftfahrzeugen und Drohnen, mitversichert sind nur Flugmodelle ohne Motor bis 5 kg; für Drohnen gibt es die Drohnenversicherung,
  • Schäden durch Hunde und bei der Jagd; für Hunde gibt es die Hundehaftpflicht,
  • den Verlust von Sachen, etwa eines geliehenen Schlüssels, wenn er nicht eigens vereinbart ist; fragen Sie beim Vergleich, ob und bis zu welcher Summe der Tarif den Verlust fremder Schlüssel deckt,
  • verlorene oder veränderte Daten, die nicht als Sachschaden gelten,
  • Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten.

Mit eigenem Haus: die Lücke beim Grundbesitz

Die Privathaftpflicht deckt Sie nach den Musterbedingungen als Wohnungsinhaber, ausdrücklich nicht als Haus- und Grundbesitzer. Wer ein Haus besitzt, haftet aber für mehr. Nach § 93 StVO müssen Eigentümer im Ortsgebiet die Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern, bei Schnee und Glatteis bestreuen und Schneewächten und Eis von den Dächern entfernen. Rutscht jemand aus oder trifft ihn eine Dachlawine, greift dafür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie, ob Ihre Eigenheimversicherung eine enthält.

Mit Öl zu heizen ist ein eigenes Risiko. Die Musterbedingungen für die Haushaltversicherung nehmen bei Umweltschäden die Lagerung und Verwendung von Heizöl ausdrücklich aus. Wer einen Öltank hat, braucht dafür eine eigene Deckung.

Vermieten Sie privat ein Zimmer, ist das nach dem Muster nur mitversichert, solange dafür keine Gewerbeberechtigung nötig ist.

Angebote richtig nebeneinanderlegen

Prämien allein sagen wenig, weil jede zu einem anderen Leistungspaket gehört. Der VKI verglich 2023 kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherungen mit festen Vorgaben, darunter eine Privathaftpflicht mit mindestens einer Million Euro. Im extremsten Fall war die teuerste Prämie fast dreimal so hoch wie die günstigste, und auch die Versicherungssummen gingen weit auseinander.

  • Informationsblatt anfordern: Für Versicherungen außerhalb der Lebensversicherung gibt es ein standardisiertes Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, dessen Aufbau die EU-Durchführungsverordnung 2017/1469 vorgibt. Lesen Sie dort zuerst die Felder „Was ist nicht versichert?“ und „Gibt es Deckungsbeschränkungen?“. Verbindlich sind aber erst die Bedingungen.
  • Gleiche Vorgaben: Vergleichen Sie nur Angebote mit derselben Summe, demselben Geltungsbereich und demselben Selbstbehalt. Lassen Sie sich laut Arbeiterkammer Oberösterreich eine Leistungsübersicht geben und unbekannte Begriffe erklären.
  • Vertriebsweg: Vermittler müssen vor dem Abschluss Ihre Wünsche und Bedürfnisse erheben. Auch der Weg ändert den Preis: Die Prämien im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich hat ein Makler mit durchschnittlichen Sonderrabatten berechnet, und laut Arbeiterkammer kann ein Makler bei manchen Versicherern noch bessere Konditionen erhalten.

Doppelt versichert zu sein bringt nichts. Haben Sie eine Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung und zusätzlich einen eigenen Vertrag, bekommen Sie im Schadensfall trotzdem nur den Schaden ersetzt. Haben Sie den zweiten Vertrag abgeschlossen, ohne von der Doppelversicherung zu wissen, können Sie nach § 60 VersVG verlangen, dass er aufgehoben wird. Das müssen Sie unverzüglich tun, sobald Sie davon erfahren, wirksam wird es zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Zum Wechseln können Sie als Verbraucher einen Vertrag, der länger als drei Jahre läuft, zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Einen vereinbarten Dauerrabatt kann der Versicherer dann teilweise zurückfordern. Nach einem Schaden dürfen beide Seiten binnen eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer seine Zahlungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat (§ 158 VersVG). Lassen Sie den neuen Vertrag ohne Lücke anschließen: Versichert sind nur Schäden, die während der Laufzeit passieren.

Fragen zum Tarifvergleich

Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung schlechter als ein eigener Vertrag?

Nicht automatisch. Entscheidend sind die Variante und die Versicherungssumme. Im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich vom November 2025 boten alle 14 Haushaltsversicherungen eine Privathaftpflicht mit 1,5 Millionen Euro, weltweiter Deckung, ohne Verwandtenausschluss und mit Mietsach- und Tätigkeitsschäden an. Einen eigenen Vertrag brauchen vor allem Menschen ohne eigene Haushaltsversicherung.

Zahlt die Privathaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Das Versicherungsvertragsgesetz nimmt in der Haftpflichtversicherung nur vorsätzlich verursachte Schäden aus (§ 152 VersVG). Die Musterbedingungen stellen dem gleich, wenn jemand den Schaden mit Wahrscheinlichkeit erwarten musste und ihn in Kauf genommen hat.

Gilt meine Privathaftpflicht auch in den USA?

In der einfachen Variante nach dem Muster des Versicherungsverbands nicht: Sie gilt in Europa und den außereuropäischen Mittelmeerstaaten, Ansprüche nach US-Recht sind ausgeschlossen. Die erweiterte Variante gilt weltweit und deckt Schäden, die in den USA, Kanada oder Australien passieren, auch nach dortigem Recht. Was für Ihren Vertrag gilt, steht beim Geltungsbereich in der Polizze.

Quellen zum Nachlesen

  1. VVO: Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2005, Version 2012), Musterbedingungen (PDF)
  2. VVO: Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2001), Musterbedingungen (PDF)
  3. Arbeiterkammer Wien: Haushaltsversicherung, Erhebung und Ratgeber, Stand September 2022 (PDF)
  4. Arbeiterkammer Oberösterreich: Haushaltsversicherungen im Vergleich (Stand November 2025)
  5. VKI: Test Eigenheim-Haushaltsversicherung, Presseinformation vom 28. September 2023 (PDF)
  6. RIS: § 152 Versicherungsvertragsgesetz, Vorsatz
  7. RIS: § 60 Versicherungsvertragsgesetz, Doppelversicherung
  8. RIS: § 8 Versicherungsvertragsgesetz, Kündigung
  9. RIS: § 158 Versicherungsvertragsgesetz, Kündigung nach dem Versicherungsfall
  10. RIS: § 93 Straßenverkehrsordnung, Pflichten der Anrainer
  11. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten