
Zwei Verträge in einer Polizze
Der erste Teil ist eine Sachversicherung. Sie ersetzt Ihren Wohnungsinhalt, wenn ihn Feuer, Sturm, Leitungswasser, ein Einbruch oder Glasbruch beschädigt oder er dabei verloren geht. Der zweite Teil ist die Privathaftpflicht: Sie zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. In Österreich steckt sie meist im Haushaltspaket, ein eigener Vertrag ist dann überflüssig.
Was genau versichert ist, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen. Den gemeinsamen Grundriss liefern die Musterbedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2001) des Versicherungsverbands VVO. Sie sind unverbindlich, jeder Versicherer darf davon abweichen, auch zu Ihren Gunsten. Was ohne Zusatzvereinbarung gilt, steht dort.
Alle beweglichen Sachen für den privaten Gebrauch: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Vorräte. Dazu Geld, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, bei Einbruch mit eigenen Höchstgrenzen je nach Aufbewahrung. Wohnen Sie nicht im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus, auch Malereien, Tapeten, Fliesen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, Heizung, Bad, WC und Armaturen sowie die Fenster der Wohnung.
Autos und Anhänger, Motorfahrräder, Motor- und Segelboote, Luftfahrzeuge, Handelswaren sowie Geschäfts- und Sammelgelder. Im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus zählen Böden, Fliesen und Heizung zum Gebäude und damit nicht zum Wohnungsinhalt.
Für Mieterinnen und Mieter hat das eine praktische Folge: Tapeten, Böden oder das Waschbecken sind über ihre Haushaltsversicherung gegen die versicherten Gefahren mitversichert, obwohl sie dem Vermieter gehören. Zahlt eine andere Versicherung den Schaden, etwa die Gebäudeversicherung des Hauses, leistet die Haushaltsversicherung nach den Musterbedingungen nicht noch einmal. Wer im eigenen Haus wohnt, braucht für das Gebäude die Eigenheimversicherung: https://finanzguide.at/
Versichert sind Ihre Sachen und die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners, der Kinder und anderer Verwandter im gemeinsamen Haushalt. Fremde Sachen, etwa eine geliehene Bohrmaschine, sind mitversichert, nicht aber die Sachen von Untermietern, zahlenden Gästen und Mitbewohnern einer Wohngemeinschaft. Die Arbeiterkammer rät, Mitbewohner in diesem Fall in den Vertrag aufzunehmen und ihre Sachen oder ihre Wohnfläche bei der Versicherungssumme mitzurechnen.
Für eine 90 m² große Mietwohnung kostete das Paket im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich vom November 2025 zwischen 154,94 und 295,40 Euro im Jahr, je nach Versicherer.
Welche Schäden die Versicherung zahlt
Die Musterbedingungen zählen fünf Gruppen von Gefahren auf. Jede hat ihre Ausnahmen, und die sind im Schadensfall oft wichtiger als die Überschrift.
| Gefahr | Versichert | Ohne eigene Vereinbarung nicht versichert |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, direkter Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz | Sengschäden, bei denen sich kein Feuer ausbreitet; Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung nach einem Blitz in der Umgebung |
| Sturm und Elementar | Sturm über 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vermurung, Rückstau, Erdbeben |
| Leitungswasser | Wasser aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Geräten, Frostschäden an Heizung und Sanitäranlagen | Grundwasser, Hochwasser, Regen- und Schmelzwasser, Holzfäule und Schwamm |
| Einbruch und Diebstahl | Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl bis zu einer Höchstgrenze | Vandalismus, Taten von Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben |
| Glasbruch | Fenster und Glastüren der Wohnung, Wandspiegel, Glas in Möbeln und Bildern | Ceranfelder, Glasgeschirr, Lampen, bloße Kratzer und abgesplitterte Kanten |
Quelle: VVO, Musterbedingungen ABH 2001, Artikel 2. Die Tarife der Versicherer weichen davon ab.
Vieles davon lässt sich einschließen. Im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich vom November 2025 waren Ceran- und Induktionskochfeld, Vandalismus, Überspannung nach Blitzschlag und ein Katastrophenschutz Vorgabe, und alle 14 Versicherer konnten dafür einen Tarif rechnen. Die Arbeiterkammer rät außerdem, je nach Lebenssituation auch große Glasflächen, Aquarien, Wasserbetten oder ein Balkonkraftwerk ausdrücklich einzuschließen.
Bei Hochwasser bleibt der Schutz trotzdem knapp. Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sind meist nur bis zu einem festen Betrag versichert, der für alle Schäden eines Jahres zusammen gilt. Die Arbeiterkammer rechnet mit einem Beispiel: Ist Hochwasser mit 5.000 Euro Jahreshöchstentschädigung versichert, gibt es für alle Hochwasserschäden eines Jahres zusammen höchstens 5.000 Euro. In ihrer Erhebung von 2022 ließ sich der Katastrophenschutz bei neun von elf Versicherern erhöhen, auf Summen zwischen 12.000 und 100.000 Euro.
Neuwert, Zeitwert und die 40-Prozent-Grenze
Grundsätzlich ist der Hausrat zum Neuwert versichert: Ersetzt wird, was eine neue Sache gleicher Art und Güte am Schadenstag kostet. Zwei Regeln nehmen davon viel weg.
Erstens zählt der heutige Preis, nicht der Kaufpreis. Die Arbeiterkammer rechnet mit einem Fernseher, der vor zwei Jahren 2.000 Euro gekostet hat. Kostet ein vergleichbares Gerät heute 500 Euro, gibt es 500 Euro.
Zweitens greift bei alten Sachen eine Zeitwertgrenze. Lag der Zeitwert unmittelbar vor dem Schaden unter 40 Prozent des Neuwerts, wird nach Artikel 7 der Musterbedingungen nur der Zeitwert ersetzt. Bei Tapeten, Malereien und Wand- oder Bodenbelägen aus Textil oder Kunststoff gilt immer der Zeitwert. Als Faustregel nennt die Arbeiterkammer einen Wertverlust von etwa zehn Prozent pro Jahr. Nach dieser Rechnung fällt ein Gegenstand im siebenten Jahr unter die Grenze.
Rechenbeispiel: Wasser unter der Spüle
Ein Schlauch unter der Spüle platzt, das Wasser läuft bis ins Wohnzimmer. Beschädigt sind ein Sofa, ein Laptop, der am Boden stand, und ein Teppich.
| Gegenstand | Alter | Neupreis heute | Zeitwert | Ersatz |
|---|---|---|---|---|
| Sofa | 4 Jahre | 1.400 € | 840 € (60 %) | 1.400 € |
| Laptop | 7 Jahre | 800 € | 240 € (30 %) | 240 € |
| Teppich | 8 Jahre | 600 € | 120 € (20 %) | 120 € |
| Summe | 2.800 € | 1.760 € |
Eigene Berechnung nach Artikel 7 der Musterbedingungen ABH 2001 mit der Faustregel der Arbeiterkammer von zehn Prozent Wertverlust pro Jahr. Im echten Schadensfall wird der Zeitwert für jede Sache einzeln festgestellt.
Von 2.800 Euro Neupreis bleiben 1.760 Euro. Auch die kommen nicht auf einmal: Zuerst zahlt die Versicherung nach Artikel 9 der Musterbedingungen nur den Zeitwert, beim Sofa also 840 Euro. Die restlichen 560 Euro gibt es, wenn Sie innerhalb eines Jahres ein neues Sofa kaufen. Die Frist steht im Vertrag, laut Arbeiterkammer sind es meist ein bis drei Jahre.
Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Neuwert Ihres gesamten Hausrats, sind Sie unterversichert. Der Versicherer haftet dann nach § 56 VersVG nur im Verhältnis der Summe zum tatsächlichen Wert. Das trifft jeden Schaden, auch einen kleinen.
Die Versicherungssumme beträgt 36.000 Euro, der Hausrat ist neu aber 48.000 Euro wert. Damit fehlt ein Viertel, und von den 1.760 Euro werden nur 1.320 Euro ersetzt.
Gegen diese Kürzung gibt es zwei Wege. Bei der Quadratmetermethode, laut Arbeiterkammer die in der Praxis verbreitetste, ergibt sich die Summe aus der Wohnfläche mal einem Pauschalwert je Quadratmeter, abhängig von der Ausstattung. Haben Sie die Fläche richtig angegeben, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Bei der Summenmethode legen Sie den Wert selbst fest und brauchen dafür eine vollständige Inventarliste. Die Arbeiterkammer empfiehlt sie nur für Wohnungen mit sehr wenigen oder besonders wertvollen Sachen.
Kleine Abweichungen bleiben oft folgenlos. Viele Verträge haben eine Toleranzgrenze, meist zwischen 5 und 10 Prozent. Auch eine zu niedrige Wohnfläche in der Polizze schadet nur, wenn der Hausrat tatsächlich mehr wert ist als die Summe. Eine Klausel, die die Kürzung allein an den Quadratmetern festmacht, hat der OGH am 5. Juli 2017 für unwirksam erklärt: Eine Kundin war in eine größere Wohnung gezogen und hatte im Wesentlichen dieselben Möbel mitgenommen.
Die jährliche Wertanpassung an den Verbraucherpreisindex sollten Sie nicht kündigen. Ohne sie kann der Versicherer später Unterversicherung einwenden.
Pflichten, an denen die Leistung hängt
Die Bedingungen legen Obliegenheiten fest, also Pflichten, deren Verletzung den Versicherer von der Leistung befreien kann. Darauf berufen kann er sich nach § 6 VersVG nur, wenn Sie die Pflicht schuldhaft verletzt haben. Bei Pflichten, die einem Schaden vorbeugen sollen, muss die Verletzung außerdem den Schaden oder seine Höhe beeinflusst haben. Die wichtigsten aus den Musterbedingungen:
- Absperren: Verlassen alle die Wohnung, auch nur kurz, müssen Türen, Fenster und sonstige Öffnungen verschlossen und vorhandene Schlösser versperrt sein. Ein gekipptes Fenster ist nicht verschlossen, das hat der OGH entschieden (7 Ob 94/06h). Versperrt heißt, der Schließmechanismus wurde tatsächlich betätigt (7 Ob 76/16a).
- 72 Stunden: Ist die Wohnung länger als 72 Stunden unbewohnt, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren. Laut Arbeiterkammer gilt diese Pflicht das ganze Jahr, etwa wegen eines platzenden Waschmaschinenschlauchs (7 Ob 190/15i). Wer nur nachsehen kommt, zählt nicht als Bewohner.
- Wertsachen: Für Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Pelze, Sparbücher und Sammlungen ein Verzeichnis mit Werten führen und getrennt aufbewahren, laut Arbeiterkammer außerhalb der Wohnung oder digital.
- Im Schadensfall: sofort melden, bei Sachschäden laut Arbeiterkammer in der Regel binnen drei Tagen, am besten schriftlich. Bei Feuer, Einbruch oder Raub die Polizei verständigen, gestohlene Karten und Sparbücher sperren lassen. Bis der Schaden aufgenommen ist, den Zustand nur verändern, wenn das den Schaden mindert oder der Versicherer zustimmt.
Eine eigene Hürde ist die grobe Fahrlässigkeit. Nach § 61 VersVG zahlt der Versicherer nicht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Grob fahrlässig handelt laut OGH zum Beispiel, wer Fett in einem Topf erhitzt, die Wohnung verlässt und sich auf dem Rückweg mit der Nachbarin verplaudert. Das Beispiel stammt von der Arbeiterkammer Oberösterreich, die rät, grobe Fahrlässigkeit zu 100 Prozent mitzuversichern. Fast alle Versicherer bieten das inzwischen an, zumindest in ihren besten Tarifen. Achten Sie darauf, dass die Leistung dafür nicht unter der Versicherungssumme gedeckelt ist.
Eine Obliegenheit hebelt dieser Einschluss nicht aus. Wer bei einem Einbruch das Fenster gekippt hatte, bleibt ohne Deckung, auch mit voller Deckung für grobe Fahrlässigkeit.
Die Privathaftpflicht im Paket
Der Haftpflichtteil deckt Schadenersatzforderungen aus dem privaten Alltag: als Bewohner der Wohnung, beim Radfahren, beim Sport außer der Jagd und für Kleintiere, nicht aber für Hunde. Mitversichert sind nach den Musterbedingungen die Partnerin oder der Partner im gemeinsamen Haushalt und die Kinder, über die Volljährigkeit hinaus bis zum 25. Geburtstag, solange sie weder einen eigenen Haushalt noch ein regelmäßiges Einkommen haben. Wie lange Kinder mitversichert sind, legt jeder Versicherer selbst fest, laut Arbeiterkammer meist bis zu einem Alter zwischen 24 und 27 Jahren.
Zwei Angaben stehen dafür eigens in der Polizze: die Versicherungssumme der Haftpflicht, getrennt von der für den Hausrat, und der Geltungsbereich. Die Musterbedingungen sehen Europa und die außereuropäischen Mittelmeerstaaten vor. Die Arbeiterkammer hält 1,5 Millionen Euro mit weltweiter Deckung für unabdingbar.
Wichtig ist auch, welche Variante im Paket steckt. Neben der einfachen gibt es die erweiterte Privathaftpflicht, die nach dem Muster des VVO unter anderem kurz gemietete Räume wie ein Ferienappartement, Ansprüche von Angehörigen außerhalb des Haushalts und Schäden auf der ganzen Welt einschließt. Die Arbeiterkammer rät, stets die erweiterte zu wählen, die Ersparnis bei der einfachen sei vernachlässigbar.
Hunde und Kameradrohnen fallen nicht darunter. Für Hunde gibt es die Hundehaftpflicht, die in sechs Bundesländern Pflicht ist, für Drohnen, die registriert werden müssen, eine eigene Luftfahrt-Haftpflicht.
Fahrrad, Keller, Urlaub und Umzug
Fahrrad: Fahrräder und E-Bikes sind laut Arbeiterkammer Oberösterreich in vielen Tarifen gegen Diebstahl versichert, wenn sie im Wohnhaus, in Nebenräumen oder auf dem Grundstück standen. Im Fahrradkeller, im Stiegenhaus und im Freien müssen sie abgesperrt sein. Die Wertgrenzen sind für teure Räder oft zu niedrig, dann sollten Sie eine höhere vereinbaren.
Keller: Im eigenen Kellerabteil sind nach den Musterbedingungen nur bestimmte Dinge versichert, etwa Möbel, Werkzeug, Fahrräder, Sportgeräte, Wäsche, Vorräte und sonstiger Boden- und Kellerkram. Für solche Sachen ersetzt die Versicherung laut Arbeiterkammer meist nur den Zeitwert (OGH 7 Ob 262/07s). Schmuck oder ein Pelzmantel gehören nicht in den Keller.
Unterwegs: Sachen, die vorübergehend in einem anderen Gebäude sind, etwa im Hotelzimmer, deckt die Außenversicherung, meist bis zu sechs Monate und begrenzt auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme. Sie gilt in Europa und den Mittelmeerstaaten, nicht bei einfachem Diebstahl und nie für einen Zweitwohnsitz.
Umzug: Ziehen Sie innerhalb Österreichs um, geht die Versicherung nach den Musterbedingungen in die neue Wohnung mit. Melden Sie den Umzug vorher, bei manchen Produkten erlischt der Schutz sonst nach dem Umzug. Zugleich ist der Umzug ein Kündigungsgrund: Die Kündigung muss vor Umzugsbeginn beim Versicherer sein und wirkt zum Tag davor. Für Schäden beim Transport zahlt die Haushaltsversicherung nicht.
Wohnen Sie weniger als 270 Tage im Jahr in der Wohnung, müssen Sie das dem Versicherer melden, sonst sind laut Arbeiterkammer Probleme im Schadensfall vorprogrammiert.
Fragen zur Haushaltsversicherung
Ist die Haushaltsversicherung in Österreich Pflicht?
Nein, kein Gesetz schreibt sie vor. Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt sie trotzdem unbedingt, auch wegen der Privathaftpflicht, die meist darin steckt. Außerdem kann ein Mietvertrag verlangen, dass Sie die Wohnung samt Inventar versichern.
Zahlt die Haushaltsversicherung bei Hochwasser?
Nur begrenzt. Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Die meisten Verträge enthalten einen Katastrophenschutz, der aber nur bis zu einem festen Betrag pro Jahr zahlt. In der Erhebung der Arbeiterkammer von 2022 ließ er sich bei neun von elf Versicherern auf 12.000 bis 100.000 Euro erhöhen.
Was ist der Unterschied zur Eigenheimversicherung?
Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude, die Haushaltsversicherung den Inhalt. Auch die Privathaftpflicht im Haushaltspaket gilt nur für Sie als Wohnungsinhaber, nicht als Haus- und Grundbesitzer. Stürzt jemand im Ortsgebiet auf dem Gehsteig vor Ihrem Haus, den Sie nach § 93 StVO zwischen 6 und 22 Uhr räumen und streuen müssen, braucht es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Quellen zum Nachlesen
- VVO: Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2001), Musterbedingungen (PDF)
- Arbeiterkammer: Haushaltsversicherung
- Arbeiterkammer Wien: Haushaltsversicherung, Erhebung und Ratgeber, Stand September 2022 (PDF)
- Arbeiterkammer Oberösterreich: Haushaltsversicherungen im Vergleich (Stand November 2025)
- RIS: § 56 Versicherungsvertragsgesetz, Unterversicherung
- RIS: § 61 Versicherungsvertragsgesetz, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- RIS: § 6 Versicherungsvertragsgesetz, Obliegenheiten
- RIS: § 93 Straßenverkehrsordnung, Pflichten der Anrainer